Abo-Konditionen und AGB
Stand: 11. September 2026 · Ole Hohberg IT-Service
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Die Betreuung auf einen Blick
| PC-Betreuung Privat | IT-Betreuung Gewerbe | |
|---|---|---|
| Monatlicher Beitrag | 39,90 € inkl. 19 % USt. | 49,00 € zzgl. 19 % USt. = 58,31 € brutto |
| Für wen? | Ein privater Haushalt, bis zu zwei angemeldete Computer | Kleine Unternehmen; betreute Systeme werden bei Aufnahme abgestimmt |
| Enthalten | Persönliche Betreuung, Kundenkonto und monatlich 60 Minuten Fernhilfe; bei Nichtnutzung 120 Minuten in den Monaten 2–4, erst ab Monat 5 bis insgesamt 180 Minuten | Persönlicher Ansprechpartner, gepflegte Kundenakte, Ticketverwaltung und bevorzugte Einplanung gegenüber Anfragen ohne Gewerbe-Betreuungsvertrag |
| Arbeitszeit | Vereinbarte Fernhilfe wird vom verfügbaren Zeitguthaben abgezogen | Keine Arbeitszeit enthalten; 89,00 € zzgl. 19 % USt./Stunde = 105,91 € brutto, minutengenau |
| Extras | Nur nach vorherigem Angebot und ausdrücklicher Freigabe; eigene Rechnung | Arbeiten nur nach Freigabe von Umfang und Kostenrahmen; eigene Rechnung mit Zeitnachweis |
| Servicezeiten | Montag–Freitag 9–17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg | Montag–Freitag 9–17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg |
| Laufzeit | Unbefristet, erster Leistungsmonat als Mindestlaufzeit; danach weiter monatlich | Unbefristet, erster Leistungsmonat als Mindestlaufzeit; danach weiter monatlich |
| Kündigung | Jederzeit zum Ende des laufenden Leistungsmonats, ohne zusätzliche Kündigungsfrist | Jederzeit zum Ende des laufenden Leistungsmonats, ohne zusätzliche Kündigungsfrist |
Ein Kundenkonto oder ein Ticket allein startet kein Abo und beauftragt keine kostenpflichtige Zusatzleistung. Fernhilfe erfolgt deutschlandweit mit AnyDesk und Ihrer Zustimmung. Persönliche Termine in Hamburg Mitte/Ost und Besuche an unserer Adresse sind nur nach Absprache möglich und nicht in der monatlichen Fernbetreuung enthalten.
1. Vertragspartner und Geltung
Vertragspartner ist Ole Hohberg, Einzelunternehmer, handelnd als Soforthilfe PC – Ole Hohberg IT-Service, Rügenwalder Str. 23, 22143 Hamburg, Deutschland. Telefon: 0160 90994153. E-Mail: ole@msg1.de. Website: https://soforthilfepc.de.
Diese Bedingungen gelten für die vereinbarte laufende IT-Betreuung und ausdrücklich unter ihrer Einbeziehung beauftragte IT-Zusatzleistungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen, soweit diese Bedingungen sie nicht wirksam regeln. Bereits bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung einer neuen Fassung nicht automatisch geändert.
Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Der Gewerbetarif richtet sich an Unternehmer, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Die tatsächliche Verwendung ist maßgeblich, nicht allein die Auswahl im Kundenkonto.
2. Bestellung und Vertragsbeginn
Die Darstellung der Betreuung auf der Website ist eine Einladung zur Bestellung. Vor einer verbindlichen Bestellung erhalten Sie die gewählte Leistung, den Gesamtpreis, den Abrechnungszeitraum, den Leistungsbeginn, diese Bedingungen und gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung. Sie können Ihre Angaben korrigieren oder den Vorgang abbrechen.
Mit der abschließenden, eindeutig als zahlungspflichtig bezeichneten Bestellschaltfläche geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Wir nehmen dieses Angebot automatisch mit dem erfolgreichen Abschluss der Bestellung beim Zahlungsanbieter an; damit kommt der Vertrag zustande. Eine abgebrochene oder fehlgeschlagene Bestellung begründet keinen Vertrag. Die Vertragsbestätigung mit Tarif, Leistungsbeginn, vereinbarten Bedingungen und Widerrufsbelehrung erhalten Sie anschließend per E-Mail. Eine bei SEPA noch ausstehende Zahlungsabwicklung ändert den bestätigten Vertragsschluss nicht.
Bei individuell vereinbarten Aufträgen kommt der Vertrag durch die ausdrückliche Annahme des konkreten Angebots zustande. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sie erhalten die Vertragsunterlagen einschließlich des vereinbarten Tarifs und der geltenden Bedingungen per E-Mail und können sie speichern. Maßgeblich ist die beim Abschluss vereinbarte Fassung.
Der Beginn der Betreuung und des ersten kostenpflichtigen Leistungsmonats wird vor der Bestellung ausdrücklich genannt und bestätigt. Bei Verbrauchern beginnt die Betreuung grundsätzlich nach Ablauf der Widerrufsfrist. Ein früherer Beginn erfolgt nur auf gesondertes ausdrückliches Verlangen; dazu gelten Abschnitt 9 und die gesonderte Widerrufsbelehrung. Der reguläre Beginn wird mit einem zeitlichen Puffer nach der Widerrufsfrist als konkretes Datum im Bestellablauf angezeigt. Vor diesem Datum beginnen weder die Betreuung noch die monatliche Abrechnung oder das Ansparen von Zeitguthaben. Auf Ihren gesonderten Wunsch beginnt die Privatbetreuung stattdessen mit Vertragsschluss. Die Gewerbebetreuung beginnt mit Vertragsschluss. Die Registrierung eines Kontos löst keinen kostenpflichtigen Leistungszeitraum aus.
3. PC-Betreuung Privat
Der Beitrag beträgt 39,90 € je Leistungsmonat einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Enthalten sind monatlich 60 Minuten persönliche Fernhilfe für bis zu zwei angemeldete Computer eines privaten Haushalts, beispielsweise Notebook und Desktop-PC. Bei aufeinanderfolgenden Leistungsmonaten ohne Nutzung können Sie nach der untenstehenden Staffel Zeit ansparen: 120 Minuten in den Monaten zwei bis vier, erst ab dem fünften Monat 180 Minuten. Ein dauerhafter Gerätewechsel ist nach Mitteilung möglich; dadurch wird kein zusätzliches Zeitguthaben erzeugt. Ein gewerblich genutztes Gerät fällt nicht unter diesen Tarif.
Die Fernhilfe umfasst die Diagnose und Unterstützung bei alltäglichen Computer-, E-Mail-, Software-, Drucker- und Verbindungsproblemen, soweit diese über die betreuten Computer und per Fernwartung bearbeitet werden können. Auch verständliche Bedienhilfe ist enthalten. Die Eignung der vorhandenen Geräte und Systeme wird vor Vertragsschluss abgestimmt. Hardware, Ersatzteile und Softwarelizenzen sind nicht enthalten.
Für das Ansparen zählt die aufeinanderfolgende Zeit ohne Verbrauch enthaltener Fernhilfe. In den Monaten zwei bis vier bleibt das Gesamtguthaben auf 120 Minuten begrenzt. Erst ab dem fünften Monat ohne zwischenzeitliche Nutzung beträgt es 180 Minuten. Die genannten Beträge sind das gesamte verfügbare Guthaben einschließlich des monatlichen Grundumfangs. Die Höchstgrenze beträgt 180 Minuten.
Nach einer Nutzung startet die Staffel im nächsten Leistungsmonat wieder mit 60 Minuten. Innerhalb des laufenden Monats können Sie das verbleibende Guthaben weiter nutzen, auch auf mehrere Termine verteilt. Beim Wechsel in den nächsten Leistungsmonat verfällt die verbliebene Zeit aus dem genutzten Monat; sie wird durch 60 neue Minuten ersetzt. Anschließend gilt erneut die Staffel 60 / 120 / 120 / 120 / 180 Minuten, solange keine weitere enthaltene Fernhilfe genutzt wird. Ein Ticket oder eine Terminabsprache allein startet die Staffel nicht neu.
Beispiel ohne bisherige Nutzung:
| Aufeinanderfolgender Leistungsmonat ohne Nutzung | Verfügbares Gesamtguthaben |
|---|---|
| 1. Monat | 60 Minuten |
| 2. Monat | 120 Minuten |
| 3. und 4. Monat | weiterhin 120 Minuten |
| Ab dem 5. Monat | 180 Minuten |
Das Guthaben gilt zusammen für alle Anliegen und beide Geräte. Es wird minutengenau die tatsächlich für Ihr Anliegen geleistete fachliche Arbeit einschließlich auftragsbezogener Vor- und Nachbereitung abgezogen. Das bloße Erstellen eines Tickets, reine Terminabsprachen, Rechnungsstellung und unbeaufsichtigte Wartezeiten verbrauchen kein Guthaben. Sie können den Stand Ihres Guthabens und einen Arbeitsnachweis erhalten. Gesetzlich geschuldete Nacherfüllung wird nicht zusätzlich berechnet und nicht vom Guthaben abgezogen.
Solange Guthaben vorhanden ist, können Sie es für die enthaltene Fernhilfe nutzen, auch zusammenhängend im Rahmen eines abgestimmten Termins. Ist es aufgebraucht, entsteht keine automatische Zusatzrechnung. Vor weiteren kostenpflichtigen Arbeiten erhalten Sie ein Angebot. Angesparte Minuten erweitern nicht die vereinbarten Leistungsarten; beispielsweise bleiben Vor-Ort-Arbeiten und Hardware gesonderte Leistungen.
Das Zeitguthaben kann bis zum wirksamen Vertragsende genutzt werden. Bei Kündigung endet es nicht schon mit dem Eingang der Kündigung. Nach Vertragsende verbleibende Minuten werden nicht übertragen oder ausgezahlt. Können wir eine rechtzeitig angefragte, enthaltene Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen nicht erbringen, bleiben Ihre gesetzlichen Ansprüche bestehen; wir vereinbaren mit Ihnen eine Nachholung oder entsprechende Gutschrift. Gesetzliche Erstattungsansprüche, insbesondere bei Widerruf, bleiben unberührt.
Nicht enthalten sind insbesondere Vor-Ort-Einsätze, physische Reparaturen, umfangreiche Neueinrichtungen oder Datenumzüge, professionelle Datenrettung, die Betreuung von Servern und Firmennetzen sowie laufende Datensicherungs- oder Überwachungsdienste. Solche Leistungen können gesondert angeboten werden.
4. IT-Betreuung Gewerbe
Die Grundgebühr beträgt 49,00 € je Leistungsmonat zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, insgesamt 58,31 €. Sie umfasst die laufende Zuordnung eines persönlichen Ansprechpartners, die Pflege der vereinbarten Kunden- und Systeminformationen, die Ticketverwaltung sowie die bevorzugte Einplanung Ihrer Anfragen gegenüber Anfragen ohne Gewerbe-Betreuungsvertrag. Sie ist kein Arbeitszeitguthaben.
Diagnose, Beratung, Einrichtung, Wartung und sonstige technische Arbeiten werden zusätzlich mit 89,00 € je Stunde zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, insgesamt 105,91 €, minutengenau nach tatsächlich geleisteter Arbeitszeit berechnet. Der Nettobetrag wird aus Minuten × 89,00 € / 60 berechnet und für die Rechnung auf Cent gerundet; die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
Vor Beginn stimmen wir Aufgabe und Kostenrahmen ab. Ohne Zustimmung zu einer erforderlichen Erweiterung überschreiten wir diesen Rahmen nicht. Die Erstellung eines Tickets oder die bloße Meldung einer Störung ist keine pauschale Kostenfreigabe. Anfahrt, Material, Lizenzen und gesonderte Projekte bedürfen einer zusätzlichen Preisvereinbarung. Arbeitsleistungen erhalten eine eigene Rechnung mit nachvollziehbarem Zeitnachweis.
5. Erreichbarkeit und Durchführung
Unsere Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr deutscher Ortszeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg. Tickets können jederzeit eingereicht werden; die Bearbeitung erfolgt in den Servicezeiten. Fernwartungs- und Besuchstermine werden abgestimmt. Eine durchgehende telefonische Soforterreichbarkeit, ein 24-Stunden-Notdienst und eine feste Wiederherstellungsfrist sind nicht Bestandteil dieser Abos. Einzelne ausdrücklich zugesagte Termine bleiben verbindlich.
Die bevorzugte Einplanung von Gewerbekunden begründet keine bestimmte Reaktionsfrist. Die Betreuung wird gleichwohl innerhalb angemessener Zeit erbracht. Erkennbare Verzögerungen teilen wir mit und stimmen das weitere Vorgehen ab. Wird das vereinbarte Betreuungsangebot vertragsgemäß bereitgehalten, bleibt der Monatsbeitrag auch bei Nichtinanspruchnahme geschuldet. Gesetzliche Ansprüche wegen nicht erbrachter geschuldeter Leistungen und die Regelung in Abschnitt 3 bleiben unberührt.
Wir erbringen vereinbarte Beratungs- und Betreuungsleistungen fachgerecht. Eine bestimmte Fehlerbehebung, Datenwiederherstellung oder dauerhafte Störungsfreiheit ist nur geschuldet, wenn ein entsprechender Erfolg vereinbart wurde. Soweit ein konkreter Arbeitserfolg geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Regeln für Werkleistungen einschließlich der Mängelrechte. Diese Bedingungen wandeln eine geschuldete Reparatur nicht in einen bloßen unverbindlichen Versuch um.
6. Mitwirkung, Fernwartung und Datensicherung
Bitte beschreiben Sie das Anliegen möglichst genau, stellen Sie die erforderlichen Geräte und berechtigten Zugänge bereit und teilen Sie bekannte Fehler oder besondere Risiken mit. Sie müssen berechtigt sein, die beauftragten Arbeiten an den betroffenen Systemen zu erlauben. Geben Sie Passwörter möglichst selbst ein und versenden Sie sie nicht in Tickets oder unverschlüsselten E-Mails.
Fernzugriff erfolgt mit AnyDesk und nur mit Ihrer Freigabe für die vereinbarten Arbeiten. Sie können eine Sitzung beenden. Ein dauerhafter unbeaufsichtigter Zugriff wird nicht allein durch Abschluss des Abos erlaubt und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Vor Arbeiten sollen Sie eine aktuelle, auf Wiederherstellbarkeit geprüfte Sicherung wichtiger Daten auf einem getrennten Datenträger bereithalten. Ist das nicht möglich, informieren Sie uns vor Beginn. Wir klären dann die Risiken und gegebenenfalls ein gesondertes Sicherungsangebot. Vor besonders risikoreichen Eingriffen, etwa dem Zurücksetzen eines Systems, stimmen wir das Vorgehen ausdrücklich ab.
Eine laufende Datensicherung ist nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt wurde. Fehlende Sicherungen entbinden uns nicht von unseren eigenen Sorgfalts-, Hinweis- und Sicherungspflichten. Ob ein Mitverschulden des Kunden vorliegt und welche Folgen es hat, richtet sich nach dem Gesetz; ein pauschaler Ausschluss der Haftung für Datenverlust wird nicht vereinbart.
7. Vergütung und zusätzliche Leistungen
Der monatliche Beitrag wird jeweils zu Beginn des vereinbarten Leistungsmonats fällig. Der Leistungsmonat richtet sich nach dem vereinbarten Beginn, nicht zwingend nach dem Kalendermonat. Beginn und Ende des jeweiligen Zeitraums werden in der Vertragsbestätigung bzw. Rechnung ausgewiesen. Eine Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.
Verfügbar sind die beim Abschluss tatsächlich angezeigten Zahlungsarten. Wiederkehrende Einzüge erfolgen nur aufgrund der hierfür erteilten Zahlungsautorisierung bzw. des SEPA-Mandats. Bei SEPA werden Mandat und Einzugsankündigung gesondert bereitgestellt; diese AGB ersetzen kein Mandat. Eine noch ausstehende Bankbestätigung wird nicht als endgültiger Zahlungserfolg dargestellt. Die Nutzung von Karte, SEPA oder PayPal führt zu keinem zusätzlichen Zahlungsartentgelt für den Kunden.
Zusatzleistungen werden vorher ausdrücklich freigegeben und anschließend auf einer eigenen Rechnung abgerechnet. Sie erhöhen den monatlichen Beitrag nicht automatisch. Bei Privatkunden enthält das Zusatzangebot den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer oder eine verständliche Berechnung mit verbindlichem Kostenrahmen. Eine Erweiterung wird erneut freigegeben. Für diese separaten Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Zugang, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Rechnungen werden elektronisch an die vereinbarte E-Mail-Adresse versandt und, soweit technisch verfügbar, im Kundenkonto bereitgestellt. Für Geschäftskunden werden gegebenenfalls gesetzlich erforderliche elektronische Rechnungsformate berücksichtigt. Bei fehlgeschlagenen Zahlungen erfolgt eine Information; es werden keine pauschalen Strafgebühren vereinbart. Gesetzliche Verzugsregelungen bleiben unberührt.
Eine Änderung der Preise oder eine wesentliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs während eines laufenden Vertrags setzt Ihre ausdrückliche Zustimmung voraus. Schweigen oder die weitere Nutzung des Kundenkontos gilt nicht als Zustimmung.
8. Laufzeit und Kündigung
Die Betreuung läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Leistungsmonat ab dem vereinbarten Leistungsbeginn. Anschließend läuft der Vertrag unbefristet weiter.
Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Leistungsmonats ohne zusätzliche Kündigungsfrist kündigen. Die Erklärung muss spätestens am letzten Tag dieses Leistungsmonats bei uns eingehen. Eine früher erklärte Kündigung kann bereits den ersten Leistungsmonat beenden. Ohne gewünschten Termin gilt die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Als zusätzliche kundenfreundliche Regel können Sie vor dem vereinbarten kostenpflichtigen Leistungsbeginn jederzeit ohne Monatsbeitrag kündigen; in diesem Fall entfällt die Mindestlaufzeit. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.
Die Kündigung ist insbesondere per E-Mail an ole@msg1.de, per Post oder über „Verträge hier kündigen“ unter https://soforthilfepc.de/kundenkonto/#kuendigen möglich. Für die Online-Erklärung ist keine Anmeldung erforderlich. Wir bestätigen Eingang und vorgesehenen Beendigungszeitpunkt elektronisch. Eine verspätete Bearbeitung durch uns verschiebt den rechtzeitig erklärten Beendigungszeitpunkt nicht.
Wir können die Betreuung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Vorausgezahlte Beiträge für Zeiträume nach dem tatsächlichen Vertragsende werden erstattet. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Eine Kündigung beendet keine bereits gesondert beauftragte Zusatzleistung; hierfür gelten die jeweilige Vereinbarung und die gesetzlichen Beendigungsrechte.
9. Widerruf für Verbraucher
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterformular ist Bestandteil der Vertragsunterlagen. Unternehmern wird kein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt.
Ein Beginn während der Widerrufsfrist setzt Ihr gesondertes ausdrückliches Verlangen voraus. Bei anschließendem Widerruf kommt Wertersatz für bis dahin erbrachte Leistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach ordnungsgemäßer Belehrung in Betracht. Enthaltene Abo-Arbeit wird dabei nicht nachträglich zu einem fremden Einzelstundenpreis umgerechnet.
Das Widerrufsrecht eines laufenden Betreuungsabos erlischt nicht schon dadurch, dass die erste Fernwartung stattgefunden hat oder Sie einen frühen Beginn wünschen. Eine etwaige vorzeitige Beendigung des Widerrufsrechts bei vollständig erfüllten separaten Dienstleistungsaufträgen setzt die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen voraus; sie wird durch diese AGB allein nicht herbeigeführt.
10. Haftung und Mängelrechte
Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir außerdem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Diese Grenzen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie beschränken nicht die im ersten Absatz genannten Fälle. Es gibt keine pauschale Haftungsobergrenze in Höhe eines Monatsbeitrags und keinen pauschalen Ausschluss aller Daten- oder Folgeschäden. Gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Kündigung bleiben unberührt.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Kundeninformationen und im Rahmen der Betreuung bekannt gewordene Daten werden vertraulich behandelt und nur für die vereinbarten Leistungen sowie gesetzliche Pflichten verwendet. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der verwendeten Dienstleister, stehen in den Datenschutzhinweisen unter https://soforthilfepc.de/datenschutz/.
Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung. Erfordert eine Betreuung für Geschäftskunden eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, wird diese vor der entsprechenden Datenverarbeitung gesondert abgeschlossen. Eine Kundenakte oder ein Fernwartungsabo ersetzt diese Vereinbarung nicht.
12. Kontakt bei Problemen und Schlussbestimmungen
Rückfragen und Beschwerden können Sie jederzeit per E-Mail an ole@msg1.de oder schriftlich an die oben genannte Anschrift senden. Eine Beschwerde ist keine Voraussetzung dafür, gesetzliche Rechte auszuüben.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit diese ohne die Rechtswahl gelten würden. Die gesetzlichen Gerichtsstände bleiben bestehen. Ist eine einzelne Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.